Experten diskutierten über Regelungsbedarf für Forschung mit Humanbiobanken

- Neben Mitgliedern des Ethikrates und Forschern aus der TMF beteiligten sich an der Podiumsdiskussion auch Vertreter der Fraktionen im Deutschen Bundestag (© Deutscher Ethikrat).
200 Wissenschaftler, Juristen, Datenschützer und Ethiker aus der ganzen Bundesrepublik erörterten gemeinsam mit Politikern und Patientenvertretern Anfang April in Berlin die Notwendigkeit eines Biobankgesetzes und die möglichen Konsequenzen von Regulierungsmaßnahmen für die Forschungspraxis. Sie folgten der Einladung des Deutschen Ethikrats und der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. Hintergrund ist eine aktuelle Stellungnahme des Ethikrates, die Forschung mit Humanbiobanken zukünftig auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Die zentrale Empfehlung des Ethikrates, die Spender noch stärker als bisher vor den Risiken einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Daten zu schützen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewinnen fand die allgemeine Zustimmung der Anwesenden. Gleichzeitig solle durch eine Lockerung der Zweckbindung der Probennutzung die medizinische Forschung mit Biobankmaterialien erleichtert werden, so der Ethikrat. Die Empfehlungen des Ethikrates zur Festlegung der zulässigen Nutzung, zur Einbeziehung von Ethikkommissionen, zur Qualitätssicherung und Transparenz seien nicht nur begrüßenswerte Ansätze, sondern zum Teil bereits gängige Praxis. Umstritten war, inwieweit inhaltlich und zeitlich begrenzte Sammlungen – etwa im Rahmen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten – auf die gleiche Weise wie große Biobanken zu behandeln seien.
Keine Einigkeit über Notwendigkeit eines Biobankengesetzes
Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob ein gesetzlich verankertes Biobankgeheimnis erforderlich ist, um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Spender- und den Forscherinteressen zu finden. Insbesondere die Praktiker gaben zu bedenken, dass ein Biobankgeheimnis den Spendern und Wissenschaftlern zwar einen höheren Schutz biete, gleichzeitig aber zu einem möglicherweise erhöhten Verwaltungsaufwand für Forschungsprojekte führe und internationale Kooperationen behindere. In der anschließenden Diskussion bestand keine Einigkeit darüber, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist oder eine Selbstregulierung innerhalb der Forschung auf der Basis der bestehenden Gesetzeslage ausreicht. Diese Selbstregulierung wird unter anderem durch die Datenschutzkonzepte und Empfehlungen der TMF unterstützt.
Biobanken stellen Forscher vor rechtliche und ethische Herausforderungen
Humanbiobanken sind Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen (z. B. Gewebe, Blut, DNA), die mit personenbezogenen Daten und insbesondere gesundheitsbezogenen Informationen über die Spender elektronisch verknüpft sind. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler hat eine Biomaterialbank aufgebaut, mithilfe derer die genetischen Ursachen angeborener Herzfehler, die Entwicklung des Herzens sowie die Herzmuskelbildung und Zellerneuerung erforscht wird. Biomaterialbanken sind für die biomedizinische Forschung somit ein unverzichtbares Hilfsmittel. Besondere rechtliche und ethische Herausforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl neuer Trends der Biobankenforschung, insbesondere hinsichtlich ihrer quantitativen und qualitativen Ausweitung, der zunehmenden Vernetzung und Internationalisierung sowie der Privatisierung und Kommerzialisierung. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler arbeitet im Rahmen der TMF an der Lösung solcher Fragestellungen mit.
Audioprotokolle der Veranstaltung finden Sie hier.

