Nationale Qualitätssicherung erfolgreich gestartet
Nach zweijähriger Pilotphase hat am 1. Oktober 2011 die Nationale Qualitätssicherung angeborener Herzfehler in Deutschland begonnen. Seit diesem Tag geben bundesweit Kliniken die Daten zu Operationen und Interventionen von Patienten mit angeborenen Herzfehlern in eine zentrale Datenbank ein. Das soll vor allem dazu dienen, die eingesetzten Behandlungsmethoden bei den verschiedenen Herzfehlern zu evaluieren und das Behandlungsergebnis nach Eingriffen auszuwerten. Verantwortlich für die Qualitätssicherung sind die Deutsche Gesellschaft für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie (DGTHG) und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK). Die Infrastruktur für die Umsetzung wird durch das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler bereitgestellt.
„Die Qualitätssicherung ist ein Meilenstein in der Behandlung von Patienten mit angeborenen Herzfehlern und wird zur kontinuierlichen Verbesserung der Behandlung dieser Menschen beitragen“, ist sich Professor Friedrich Wilhelm Mohr, Präsident der DGTHG, sicher. „Diese Maßnahme eröffnet die Möglichkeit, den Behandlungsverlauf sowohl zu bewerten, Nutzen und Risiken der verschiedenen Verfahren abzuwägen und fundierte Kriterien für den Einsatz der unterschiedlichen Behandlungsoptionen zu erarbeiten“, erklärt Professor Felix Berger, Präsident der DGPK. Pro Jahr werden in Deutschland rund 12.000 Operationen und therapeutische Interventionen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angeborenem Herzfehler durchgeführt – die Mehrheit davon im Säuglingsalter.
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