Kleine Manschette am Säuglingszeh misst Sauerstoffgehalt im Blut., iStockphoto.com | Wanmongkhol © iStockphoto.com | Wanmongkhol

Pressemitteilung | Medizin und Versorgung

Schwere Herzfehlbildungen früh erkennen

Nationales Register evaluiert Verfahren für G-BA Kinder-Richtlinie

Kleine Manschette, große Wirkung. Die Pulsoxymetrie hilft bei der Früherkennung von angeborenen Herzfehlern. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überprüft ein Expertenteam des Nationalen Registers für angeborene Herzfehler Anwendungshäufigkeit und Nutzen des Verfahrens bei kritischen Herzfehlbildungen.

Eine kleine Manschette mit Messgerät am Zeh gehört seit Januar 2017 zu den kassenfinanzierten Routineuntersuchungen bei Neugeborenen. Sie misst den Sauerstoffgehalt im Blut. Auf diese Weise lassen sich frühzeitig lebensbedrohliche angeborene Herzfehler erkennen, die während der Schwangerschaft nicht diagnostiziert werden konnten. Das ist wichtig. Herzfehler zählen zu den häufigsten angeborenen Organfehlbildungen. Jedes hundertste Kind kommt damit zur Welt. Die rechtzeitige Behandlung und Korrektur ist ein entscheidender Faktor für das Überleben und das langfristige Wohlergehen der Betroffenen. Neugeborene, bei denen während der Schwangerschaft kein Herzfehler entdeckt wurde, haben daher seit 2017 Anspruch auf die Teilnahme am Pulsoxymetrie-Screening. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden am Nationalen Register für angeborene Herzfehler e. V. Anwendung und Nutzen des Verfahrens überprüft.

Welche Wirkung zeigt das Pulsoxymetrie-Screening?

Wie hoch ist der Anteil der Patientinnen und Patienten, die am Pulsoxymetrie-Screening teilgenommen haben? In welcher Größenordnung bewegt sich die Anzahl der unauffälligen beziehungsweise auffälligen Erst- und Kontrollmessungen, und wie verhält sich die Anzahl der entdeckten kritischen angeborenen Herzfehler dazu? „Drei Jahre nach Integration der Früherkennungsmethode in die Routineuntersuchungen lässt sich das jetzt erstmals qualifiziert ermitteln“, sagt Ulrike Bauer, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Nationalen Registers und des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler. „Für die Betroffenen ist es wichtig, das methodologisch gesichert zu überprüfen, auch um gegebenenfalls nachzusteuern.“ Das Kompetenznetz hatte das Screening seinerzeit mit empfohlen, nachdem Studien Lücken in der Früherkennung ans Licht gebracht hatten.

Für das Prüfverfahren verfügt das Nationale Register für angeborene Herzfehler als Kernprojekt am Kompetenznetz Angeborene Herzfehler über ideale Voraussetzungen. Bundesweit systematisch und langfristig erfasst werden hier in Zusammenarbeit mit allen deutschen Kinderherzzentren medizinische Daten und Bioproben von Menschen mit angeborenen Herzfehlern und ihren leiblichen Verwandten. Mit Daten- und Probenspenden von inzwischen über 55.000 Patienten und ihren Angehörigen sorgt das in seiner Art weltweit einzigartige Register auf diese Weise für zuverlässige und reproduzierbare Forschungsergebnisse.

Kinder-Richtlinie des G-BA sichert Versorgungsqualität

Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind Früherkennungsuntersuchungen für Kinder fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherungen. Details und qualitätssichernde Anforderungen dazu legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie fest und entwickelt diese fortlaufend weiter. Um umfassende und belastbare Informationen über die Qualität und Zielerreichung von neu eingeführten oder geänderten Leistungsangeboten zu erhalten, lässt der G-BA diese wissenschaftlich auswerten. Gegenstand sind die Untersuchungen U1 bis U9 sowie die Neugeborenen-Screenings auf angeborene Herzfehler und auf Hörstörungen. Auf Basis der Ergebnisse wird der G-BA gegebenenfalls notwendige Anpassungen der Kinder-Richtlinie beraten.

Pressematerialien

Die Pressematerialien stehen Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung zur Forschung am Kompetenznetz Angeborene Herzfehler zur freien Verfügung. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeignetem Bildmaterial.

Für Ihre Recherche:

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA.

 


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