Mitarbeiter der Zentralen Biobank der Charité Berlin, ZeBanC, Wolfram Scheible für Nationales Register © Wolfram Scheible für Nationales Register

Anleitung

Vom Antrag bis zum Forschungsstart

Einrichtungen und Forscher, die Daten und Proben aus dem Kompetenznetz Angeborene Herzfehler und dem Nationalen Register für angeborene Herzfehler oder die Infrastruktur (z. B. Datenbanken für prospektive Studien) nutzen möchten, sind herzlich eingeladen, ihr Forschungsvorhaben in einem Antrag an die Geschäftsstelle einzureichen.

Über die gemeinsame Durchführung von Studien, die Teilnahme an Verbundprojekten sowie die Bereitstellung von Proben für Forschungsprojekte entscheidet nach Begutachtung und Beratung durch das Gutachtergremium das Data Access Commitee, das durch den Vorstand des Nationalen Registers und den Lenkungsausschuss des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler gebildet wird. Verschaffen Sie sich hier eine Übersicht zu den Entscheidungsprozessen am Kompetenznetz Angeborene Herzfehler.

  • 1

    Forschungsantrag

    Stellen Sie den Antrag an unsere Geschäftsstelle einfach online mit dem unten aufgeführten Formular.

  • 2

    Prüfung der Daten- und Probenverfügbarkeit

    Das Studienmanagement des Nationalen Registers prüft die Verfügbarkeit der für Ihr Projekt benötigten Daten und Proben.

    Dauer: ca. 2 Wochen.

  • 3

    Begutachtung Ihres Antrages

    Die Geschäftsstelle leitet Ihren Antrag an das Data Access Committee, das Gutachtergremium sowie bei Einsatz von Bioproben an die probensammelnden Einrichtungen weiter.

  • 3a

    Stellungnahme des Gutachtergremiums

    Ihr Antrag wird durch das Gutachtergremium begutachtet und bewertet. Die Stellungnahme des Gutachtergremiums wird dem Data Access Committee zugleitet.

  • 3b

    Stellungnahme der probensammelnden Einrichtungen

    Die probensammelnden Einrichtungen/Abteilungen teilen dem Data Access Committee in einer Stellungnahme ihre Zustimmung zur Nutzung der von ihnen gesammelten Proben für Ihr Forschungsprojekt mit.

    Gesamtdauer Schritt 3: 4 Wochen.

  • 4

    Freigabe der Proben

    Das Data Access Commitee entscheidet auf Grundlage der Empfehlung durch das Gutachtergremium und der Zustimmung der probensammelnden Einrichtungen über die Freigabe der für Ihr Projekt erforderlichen Daten bzw. Proben.

    Dauer: 2 Wochen.

    Sie können mit der konkreten Forschungsplanung beginnen. Unser Studienmanagement und unsere Geschäftsstelle unterstützen Sie weiterhin kontinuierlich während Ihres Forschungsvorhabens.

Probensammelnde Einrichtungen

Ihr Forschungsantrag

Ihre Forschungsanfrage

Wenn Sie vor der Antragstellung zunächst in Erfahrung bringen möchten, ob Patientendaten oder Bioproben in ausreichender Zahl/Menge zur Verfügung stehen, bitten wir Sie um Zusendung einer kurzen Anfrage.

Forschen mit eigenen Daten und Proben

Sie beabsichtigen, Ihre eigenen Proben und Daten für die Forschung einzusetzen? Für die Forschung am Kompetenznetz Angeborene Herzfehler ist dazu eine Anzeige zur Nutzung der eigenen Proben und Daten erforderlich, damit das zentrale Probenmanagement und die Rückverfolgbarkeit der Bioproben gewährleistet sind.

Ihre Ansprechpartner

Dr. med. Ulrike Bauer, Wolfram Scheible für Nationales Register © Wolfram Scheible für Nationales Register

Dr. med. Ulrike Bauer

Wissenschaftliche Geschäftsführerin des Forschungsverbundes

Telefon: +49 30 45937277
E-Mail
PD Dr. rer. nat. Thomas Pickardt, Lotte Barthelmes © Lotte Barthelmes

PD Dr. rer. nat. Thomas Pickardt

Biologe, Forschungsmanagement

Telefon: +49 174 3420011
E-Mail

Kompetenznetz Angeborene Herzfehler e. V. | Netzwerkzentrale

Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
Telefon: +49 30 45937277
Fax: +49 30 45937278
E-Mail: info@kompetenznetz-ahf.de

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