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Mehr Patientensicherheit
Nationale Qualitätssicherung angeborener Herzfehler
Dank des medizinischen Fortschritts werden Patientinnen und Patienten mit angeborenen Herzfehlern heute immer älter. Nach Schätzungen von Experten leben allein in Deutschland rund 300.000 Menschen mit der chronischen Erkrankung, rund die Hälfte der Patienten sind Erwachsene. Das stellt die Herzmedizin vor neue Aufgaben.
Für den raschen Transfer von Behandlungs- und Operationsstandards haben sich daher auf die Behandlung angeborener Herzfehler spezialisierte Kliniken aus ganz Deutschland der Nationalen Qualitätssicherung angeborener Herzfehler angeschlossen.
Bundesweite Erhebung
Mit dem Ziel der Verbesserung der Patientensicherheit erhebt die Nationale Qualitätssicherung angeborener Herzfehler seit 2011 in Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetz Angeborene Herzfehler therapeutische Aktivitäten in der Kinderherzmedizin und wertet sie aus. Bundesweit werden seither erstmals herzchirurgische und interventionelle Eingriffe und ihre Ergebnisse langfristig evaluiert.
Das bundesweite Projekt liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e. V. (DGTHG) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e. V. (DGPK).
Mehr Nutzen, weniger Risiko
Die im Rahmen der Qualitätssicherungsmaßnahme erfassten Daten eröffnen die Möglichkeit, den Nutzen und die Risiken der zur Verfügung stehenden Verfahren abzuwägen und Kriterien für den Einsatz der unterschiedlichen Behandlungsmethoden zu erarbeiten.
Eine entscheidende Voraussetzung für die digitale Erhebung der Daten aus dem gesamten Bundesgebiet bildet die pseudonymisierte Erfassung von personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzbestimmungen aller Bundesländer. Die Forschungsinfrastruktur am Kompetenznetz Angeborene Herzfehler ist auf diese Anforderungen ausgerichtet.
Einheitliche digitale Erfassung
In Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetz konnte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzrichtlinien eine Web-basierte Datenbank für die Online-Erfassung geschaffen werden.
Sie speist sich aus den einheitlich erfassten Datensätzen aller an der Nationalen Qualitätssicherung beteiligten Einrichtungen und führt diese anschließend für die Auswertung zusammen. Die von der interdisziplinären Projektgruppe Nationale Qualitätssicherung angeborener Herzfehler hierfür definierte Struktur der Datensätze lehnt sich bei den herzchirurgischen Eingriffen an die bestehende Datenerfassung der European Association for Cardio-Thoracic Surgery an.
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Hintergrund
Erste Meilensteine
Grundlagen der Nationalen Qualitätssicherung
© Wolfram Scheible für Nationales Register
Kinderherz-OP Absicht der Initiative der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e. V. (DGTHG) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler e. V. (DGPK) war es, erstmals einen Überblick zur Anzahl und Qualität von Maßnahmen der Versorgung im Bereich angeborener Herzfehler in Deutschland zu gewinnen. Die beiden kardiologischen Fachgesellschaften hatten dazu in einem ersten Schritt 2006 die interdisziplinäre Projektgruppe Nationale Qualitätssicherung angeborener Herzfehler ins Leben gerufen.
Parallel zum Aufbau der Nationalen Qualitätssicherung wurde nach sorgfältiger Beratung am 18. Februar 2010 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die „Richtlinie zur Sicherung und Förderung der Qualität in der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit angeborener oder in der Kindheit erworbener Herzkrankheit auf der Grundlage des § 137 Absatz 1 Nummer 2 SGB V“ (Richtlinie zur Kinderherzchirurgie) in Kraft gesetzt.
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Ihre Ansprechpartnerin am Kompetenznetz

Anne-Kathrin Britz
Kompetenznetz Angeborene Herzfehler e. V. | Netzwerkzentrale
13353 Berlin