Junger Herzpatient wird per Ultraschall untersucht., Wolfram Scheible für Nationales Register © Wolfram Scheible für Nationales Register

Das Kompetenznetz

Unsere Forschung wird gebraucht

Willkommen im Forschungsverbund

Sie wollen mehr für Patienten mit angeborenen Herzfehlern tun? Herzlich willkommen! Wir freuen uns darauf, Sie als Mitglied bei uns begrüßen zu dürfen.

Wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte, forschende Institutionen und Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weiterer Fachdisziplinen können auf Antrag im Kompetenznetz Angeborene Herzfehler e. V. ordentliches oder assoziiertes Mitglied werden.

Alle weiteren  Privatpersonen, Institutionen und Organisationen, die die Erforschung angeborener Herzfehler unterstützen wollen, können auf Antrag Fördermitglied werden.

Ihre Vorteile als Mitglied

Gestalten Sie die Zukunft mit in einem der weltweit größten Forschungsverbünde. Gemeinsam lässt sich viel erreichen. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler ist ein gemeinnütziger Verein zur Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der angeborenen Herzfehler und der im Kindesalter erworbenen Herzerkrankungen. Die Forschungsergebnisse des Forschungsverbundes tragen dazu bei, Früherkennung, Behandlung und Prävention bei angeborenen Herzfehlern zu optimieren und mögliche Folgeerkrankungen zu verhindern.

Mitsprache.

Jedes ordentliche Mitglied hat das Recht, in der Mitgliederversammlung des Vereins sein Stimmrecht wahrzunehmen und damit die Entwicklung des Forschungsverbundes mitzugestalten. Die Mitgliederversammlung ist unter anderem zuständig für die Wahl des Vorsitzenden und der Vertreter im Lenkungsausschuss des Forschungsverbundes sowie für die Satzung des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler e. V.

Ärztinnen und Ärzte oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllen, können assoziierte Mitglieder werden. Ihre Mitgliedschaft ist befristet und endet nach Ablauf von drei Jahren nach Aufnahme zum Ende des Kalenderjahres. Eine (auch mehrmalige) Verlängerung der Mitgliedschaft um drei Jahre auf Antrag ist möglich. Die assoziierte Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Assoziierte Mitglieder sind herzlich eingeladen, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und sich mit ihren Ideen einzubringen. Sie haben kein Stimmrecht.

Sichtbarkeit.

Alle ordentlichen und assoziierten Mitglieder sind berechtigt, das Logo des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler zu führen und damit auf ihre Zugehörigkeit zu einer international renommierten Forschungsinstitution aufmerksam zu machen.

Ordentliche Mitglieder des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler erhalten auf der Internetseite des Forschungsverbundes zusätzliche Präsenz für ihr Leistungsspektrum.

Wir unterstützen die Wissenschaftskommunikation unserer Mitglieder, in dem wir laienverständlich über gemeinsame Forschungsaktivitäten, Forschungsergebnisse und Publikationen berichten und auf öffentliche Veranstaltungen einzelner Mitglieder aufmerksam machen.

Immer auf dem neuesten Stand

Zu unseren Forschungsaktivitäten, Publikationen und Empfehlungen sowie zu allen wichtigen Neuigkeiten aus dem Netzwerk halten wir Sie auf unserer Website auf dem Laufenden.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Natürliche Personen zahlen als ordentliche oder assoziierte Mitglieder derzeit 100 Euro im Jahr. Juristische Personen zahlen als ordentliche Mitglieder derzeit 500 Euro im Jahr. Über alle Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

Ordentliches Mitglied werden

Ordentliches Mitglied werden können:

  • Natürliche Personen, die eine aktive Aufgabe in einem wissenschaftlichen Projekt des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler wahrnehmen.
  • Leiterinnen und Leiter einer kinderkardiologischen, kardiologischen oder kardiochirurgischen Abteilung eines Krankenhauses oder ein/e von ihnen benannte/r Vertreter/in, wenn die/der benennende Leiter/in der Abteilung ausdrücklich schriftlich auf eine eigene Mitgliedschaft verzichtet.
  • Juristische Personen (Kliniken, Zentren und Institutionen), zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die stationäre und/oder ambulante Behandlung Kranker mit angeborenen Herzfehlern oder die Förderung der wissenschaftlichen Entwicklung auf dem Gebiet der angeborenen Herzfehler und herznahen Gefäße gehören.

Jetzt Antrag als ordentliches Mitglied stellen:

Assoziiertes Mitglied werdem

Ärztinnen und Ärzte oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllen, können assoziierte Mitglieder werden. Ihre Mitgliedschaft ist befristet und endet nach Ablauf von drei Jahren nach Aufnahme zum Ende des Kalenderjahres. Eine (auch mehrmalige) Verlängerung der Mitgliedschaft um drei Jahre auf Antrag ist möglich. Die assoziierte Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Assoziierte Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.

Jetzt Antrag als assoziiertes Mitglied stellen:

Fördermitglied werden

Ob als Einzelperson, Verein, Verband oder Unternehmen: Natürliche Personen und Juristische Personen, die die Voraussetzungen für eine ordentliche bzw. eine assoziierte Mitgliedschaft nicht erfüllen, können Fördermitglieder werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördermitglieder sind ebenfalls herzlich eingeladen, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. Fördermitglieder entscheiden sich für einen Jahresbeitrag ihrer Wahl.

Jetzt Antrag als Fördermitglied stellen:

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