Coronavirus: Häufig gestellte Fragen, iStockphoto.com | http://www.fotogestoeber.de © iStockphoto.com | http://www.fotogestoeber.de

Wichtige Patienteninformation

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Risiko bei einer Infektion? Können ich oder mein Kind Routineuntersuchungen weiterhin wahrnehmen? Sollen ich oder mein Kind lieber zu Hause bleiben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

  • Welcher Risikogruppe gehört mein Kind, welcher Risikogruppe gehöre ich an?

    Wie hoch das Risiko bei einer Covid-19/SARS-CoV-2-Infektion ist, hängt von der Diagnose des angeborenen Herzfehlers und vom Alter des Patienten ab. Grundsätzlich gilt: Bitte beraten Sie sich dazu unbedingt mit dem behandelnden Kinderkardiologen oder EMAH-Spezialisten.

    Die folgenden Risikogruppen gelten für EMAH-Patienten. Bei Kindern muss zusätzlich eine individuelle Einschätzung durch den Kinderkardiologen erfolgen, da Kinder generell ein niedriges Risiko haben, an Covid-19 zu erkranken.

    Ein niedriges Risiko besteht bei Herzfehlern mit normaler Herzfunktion und normalen Herzkammergröße, wenn weder Herzrhythmusstörungen noch ein Lungenhochdruck (pulmonale Hypertonie) vorliegen. Das gilt in diesem Zusammenhang auch bei einem maximal kleinen Restshunt, leichten Klappenundichtigkeiten (Insuffizienzen) oder Verengungen (Stenosen).

    Ein hohes Risiko besteht dagegen bei Einkammerherzen, Fontan-Zirkulation sowie Herzfehlern mit Zyanose, bei schweren Klappenstenosen oder Undichtigkeiten sowie bei einer schweren Herzkammerfunktions-einschränkung und bei Lungenhochdruck.

    Ein hohes Risiko gilt auch bei Syndromen mit Immunschwäche, fehlender oder mangelnder Funktion der Milz (Heterotaxie-Syndrome) und für transplantierte Patienten.

    Alle Patienten, deren Diagnosen nicht unter jene mit niedrigem oder hohem Risiko fallen, haben ein mäßiges Risiko.

    Bitte lesen Sie dazu auch folgende weiterführenden Informationen.

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  • Kann mein Kind oder kann ich jetzt zum Arzt oder in eine Klinik gehen?

    Nehmen Sie bitte weiterhin Ihre Routineuntersuchungen wahr, um etwaigen Verschlechterungen ihres Gesundheitszustandes rechtzeitig vorbeugen zu können. Bei Atem- und Herzbeschwerden, abnehmender Leistungsfähigkeit und Herzrhythmusstörungen, setzen Sie sich bitte unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mit ihrem Arzt, Kinderkardiologen oder EMAH-Kardiologen in Verbindung.

    Bitte setzen Sie verordnete Arzneimittel niemals eigenständig ab, sondern beraten Sie sich vorab immer mit Ihrem behandelnden Arzt dazu. Halten Sie auch bei allen weiteren Fragen zu Erkrankungen oder besonderen Risiken für Ihr herzkrankes Kind oder bei einem eigenen angeborenen Herzfehler grundsätzlich Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt, Kinderkardiologen oder EMAH-Kardiologen.

    Fahren Sie nicht ohne Vorankündigung in eine Arztpraxis, Klinik oder Klinikambulanz. Suchen Sie diese bitte nur nach telefonischer Voranmeldung und Rückversicherung zu einem bestätigten Termin auf. Und informieren Sie sich bitte auch über die jeweiligen Websites der Kliniken und Praxen zu aktuellen Hinweisen.

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  • Wie wichtig ist der Impfschutz gegen Grippeviren und gegen Pneumokokken?

    Der Impfstatus sollte gerade bei Patienten mit angeborenen Herzfehlern  vollständig sein. Fälle von Corona- und Grippe-Infektionen wurden auch als Doppel-Infektion berichtet. Da zudem eine durch Covid-19/SARS-CoV-2 verursachte Lungenentzündung die Hauptkomplikation darstellt, sollte unbedingt auch der gegen Pneumokokken empfohlene Impfschutz überprüft werden.

    Die Impfung  gegen Pneumokokken und Influenza gehört auch unabhängig von Corona zur den allgemein von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. Sie wird daher bei Kindern mit angeborenen Herzfehlern normalerweise im Rahmen der Routine-Vorsorgeuntersuchung durch den behandelnden Kinderarzt durchgeführt.

    Patienten mit angeborenen Herzfehlern sollten grundsätzlich ihren Impfstatus überprüfen und die wichtigen Impfungen „auffrischen“ lassen.

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  • Soll mein Kind mit einem angeborenen Herzfehler zu Hause bleiben?

    Nein. Grundsätzlich sind der Aufenthalt im Freien und der Kita- und Schulbesuch vor allem für Kinder mit leichten angeborenen Herzfehlern auch aus gesundheitlichen Gründen unbedingt zu empfehlen. Bei moderaten und bei schweren Herzfehlern dagegen sollte dringend Rücksprache mit dem behandelnden Kinderkardiologen gehalten werden. Hier müssen im Einzelfall das individuelle Risiko abgewogen und ggf. etwa eine alternative Beschulungsform in Betracht gezogen werden.

    Zu entsprechenden sozialrechtlichen Fragen gibt u. a. der Bundesverband Herzkranke Kinder e. V. (BVHK) Auskunft.

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  • Soll ich zu Hause bleiben, um mein Kind oder mich selbst nicht anzustecken?

    Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern gelten die oben genannten Überlegungen. Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern oder Eltern von Patienten mit angeborenen Herzfehlern, welche in medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, in denen die Ansteckungsgefahr grundsätzlich erhöht ist, sollten dringend mit dem behandelnden EMAH-Kardiologen oder Kinderkardiologen Rücksprache halten und mit ihrem Arbeitgeber klären, ob der Infektionsschutz an der Arbeitsstelle ausreichend ist oder ob es Tätigkeits-Alternativen mit einen besseren Infektionsschutz gibt.

    Bei beruflichen Tätigkeiten in Bereichen, die mit (kurzen) Kontakten zu vielen Menschen verknüpft sind, etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im öffentlichen Personennahverkehr, sollten unbedingt die empfohlenen Hygienemaßnahmen beachtet werden, um sich selbst oder das Familienmitglied mit erhöhtem Risiko zu schützen.

    Zu entsprechenden sozialrechtlichen Fragen gibt u. a. der Bundesverband Herzkranke Kinder e. V. (BVHK) Auskunft.

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  • Was muss ich tun bei begründetem Verdacht auf Ansteckung?

    Sollten Sie bei sich oder Ihrem Kind Krankheitszeichen feststellen und/oder, etwa durch den Kontakt zu Betroffenen, einen begründeten Verdacht auf eine Infektion haben, vermeiden Sie bitte den direkten Kontakt mit weiteren Personen und verzichten Sie auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder den Aufenthalt in Wartebereichen und Warteräumen. Fahren Sie bitte nicht ohne Vorankündigung in eine Praxis oder Klinikambulanz.

    Kontaktieren Sie Ihren Haus- oder Kinderarzt telefonisch. In vielen Städten und Kommunen sind mobile ärztliche Teams zur Durchführung der Tests im Einsatz. Abhängig vom klinischen Zustand sollten Patienten mit moderaten und schweren angeborenen Herzfehlern bei begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion grundsätzlich dem Kinderkardiologen oder EMAH-Kardiologen vorgestellt werden.

    Hotline
    Über den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter der Telefonnummer 116 117 erhalten Sie sowohl allgemeine Informationen als auch eine persönliche Beratung zum Corona-Virus.

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  • Ist das Tragen einer Mund-Nasenschutz-Maske in der Öffentlichkeit sinnvoll?

    Der wichtigste und nachweislich wirksamste Schutz vor einer Ansteckung ist die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln: mindestens 1,5 Meter Abstand, mehrfaches, gründliches Händewaschen, Einhalten der Husten- und Niesregeln sowie Selbst-Isolierung bei Erkrankung.

    Zusätzlich sind Alltagsmasken gerade jetzt in der kälteren Jahreszeit unverzichtbar. Nämlich dann, wenn mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z. B. in der Schule oder am Arbeitsplatz) sowie überall dort, wo der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht immer gewährleistet ist (z. B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch im Freien).

    Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) ersetzt dabei keinesfalls die Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln. Die Alltagsmaske dient vor allem dem Fremdschutz. Sie verringert in erster Linie das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken und kann damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung des Virus beitragen. Dafür, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung oder ein MNS einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt (Eigenschutz), gibt es hingegen keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege.

    Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es auf korrekte Handhabung an. Der Schutz muss enganliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Er darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) berührt und zurechtgezupft und auch nicht um den Hals getragen werden.

    Auch die richtige Pflege der Maske ist wichtig. Masken sollten nach einmaliger Nutzung möglichst bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

    Weitere wichtige Informationen zum richtigen Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz und zur Pflege finden sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

    Lesen Sie bitte auch die vollständige Information des Robert Koch Instituts (RKI).

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  • Muss ich als Fontan-Patientin oder Fontan-Patient im Fall einer Erkrankung eine Beatmungstherapie fürchten?

    Bisher gibt es über Fallberichte hinaus noch keiner belastbaren Erkenntnisse zu der Frage, ob Fontan-Patienten bzw. Patienten mit einem schweren angeborenen Herzfehler und Lungenbeteiligung ein erhöhtes Risiko laufen, an einer Corona-Virus-Infektion zu erkranken. Es muss jedoch vermutet werden, dass sie im Fall einer Erkrankung einen schwereren Verlauf erleiden.

    Grundsätzlich ist bei einer schwer verlaufenden Corona-Virus-Infektion mit Lungenentzündung wie bei anderen Patienten auch eine Beatmungstherapie möglich. Diese sollte jedoch wegen ihrer Besonderheiten in Zentren mit entsprechender Erfahrung in der Behandlung von angeborenen Herzfehlern durchgeführt werden.

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